Katastrophenschutz in Sachsen
Der Katastrophenschutz nimmt eine immer wichtigere Rolle in unserem modernen Leben ein. Trotz hoher Sicherheits-Standards und umfangreicher Vorsorgemaßnahmen verdeutlichen Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit (starke Stürme, massive Schneefälle, Hochwasser oder Waldbrände) die Bedeutung des Katastrophenschutzes.
Auch große und schwere Unglücke bei der Bahn oder in der Luftfahrt, mit Bussen oder LKW mit gefährlicher Ladung gehören zu den Aufgaben der Einheiten im Kat – Schutz.In der Hoffnung, dass solche Ereignisse möglichst selten eintreten, sind dennoch umfangreiche Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erforderlich.
Wie ist nun der Kat – Schutz in Deutschland organisiert?
Die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß den Artikeln 30 und 70 Nr. 1 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Für die Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen K at – Schutz integrieren können. Neben den deutschlandweit mehr als eine Million ehrenamtlich aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren arbeiten weitere 4 zusätzliche private Hilfsorganisationen in diesem Aufgabengebiet mit. Dazu zählen der Arbeiter – Samariter – Bund, die Deutsche Lebens rettungs – Gesellschaft, das DRK und die Johanniter – Unfallhilfe. Der Bund unterstützt all diese Hilfskräfte mit weiteren ca. 670000 freiwilligen Helferinnen und Helfern im THW. Bei Bedarf erfolgt weitere Unterstützung durch Bundespolizei, Landespolizei und Bundeswehr. Für die Hilfeleistung im Katastrophenfall stehen Einheiten und Einrichtungen zur Verfügung. Im Freistaat existieren 144 Katastrophenschutzeinheiten. Das Land Sachsen beschafft für den Kat – Schutz Fahrzeuge, Geräte und Spezialausrüstungen und stellt diese insbesondere den Trägern von Kat – Schutzeinheiten zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt meist in den Gerätehäusern der örtlichen Feuerwehren oder des Rettungsdienstes.
Gerade erst im Januar hat im Freistaat Sachsen eine große Beschaffungsmaßnahme für mehrere Einsatzfahrzeuge stattgefunden. Dieses System ist einzigartig auf der Welt. Leider sind die Helfer in den Feuerwehren die gleichen Kameradinnen und Kameraden, die auch sonst ihren regelmäßigen und pflichtbewussten Dienst tun. Und wie es in den einzelnen Wehen mit Personal bestellt ist, ist regional sehr unterschiedlich.
Das Aufgabengebiet gliedert sich in die Bereiche:
- ABC – Gefahrenabwehr
- Brandschutz
- Sanitätswesen und Betreuung
- Wasserrettung .
Grundpfeiler jedes Katastrophenschutzes ist die Möglichkeit, die Bevölkerung angemessen , vor Allem aber schnell und flächendeckend vor bevorstehenden Gefahren zu warnen. Per Satellit können amtliche Warndurchsagen in Sekunden- Schnelle über die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten, aber auch über die privaten Sender verbreitet werden. Somit ist es auch möglich, die Bevölkerung über regionale Medien zu warnen. Des Weiteren haben wir ja glücklicherweise in den 90 er Jahren unsere Sirenen nicht abgeschafft, sondern können sie heute noch für die Warnung der Bevölkerung nutzen.
6 Sirenen-Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause eine Minute lang bedeutet folgende Verhaltensregeln:
- schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen ( wegen eines eventuellen Stromausfalls sind batteriebetriebene Geräte zu bevorzugen)
- informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen
- helfen Sie älteren und behinderten Menschen
- befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau
- telefonieren Sie nur, falls dringend nötig. Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen, besonders in den Mobilfunknetzen.
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen, bleiben Sie dem Schadensgebiet fern.
Auch grenzüberschreitend findet eine sehr gute Zusammenarbeit mit unseren tschechischen Kameraden in Skalice und Umgebung statt. Dazu wurden in den vergangenen Jahren viele Übungselemente gemeinsam trainiert, so dass sich die Feuerwehren gegenseitig aufeinander verlassen können. Regionalen Katastrophenalarm kann nur der Landrat auslösen.
Hempel Hans – Henning
Pressesprecher Feuerwehr