Ansprechpartner der Freiwilligen Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz

 

Gemeindewehrleiter

Jens Heinze 

Oberbrandmeister


Telefon (privat): 0177/ 2894587
Telefon (Gerätehaus): 03583/ 514869
Fax (Gerätehaus): 03583/ 7973050
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ortswehrleiter Bertsdorf

Maik Hübner

Hauptlöschmeister


Telefon (Gerätehaus): 03583/ 514869
Fax (Gerätehaus): 03583/ 7973050
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ortswehrleiter Hörnitz

Jörg Teichgräber

Hauptlöschmeister


Telefon (privat): 03583/ 706597
Telefon (Gerätehaus): 03583/ 7977727
Fax (Gerätehaus): 03583/ 512138
E-Mail:

 

Jugendfeuerwehrwart

Peter Marschner

Löschmeister


Telefon (privat): 0160/ 5921554
Telefon (Gerätehaus): 03583/ 514869
Fax (Gerätehaus): 038583/ 7973050
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Presse / Öffentlichkeitsarbeit

Hans-Henning Hempel

Pressesprecher


Telefon (privat): 03583/ 510905
Telefon (Gerätehaus): 03583/ 7977727
Fax (Gerätehaus): 03583/ 512138

E-Mail:

Fahrzeuge und Technik der Ortsfeuerwehr Hörnitz

TSF - W/Z (Hörnitz)

Funkkennung: Florian Hörnitz 11-46-1
Standort: Hörnitz
Fahrgestell: Mercedes Benz 815 D
Aufbau: Ziegler
Baujahr: 2006
Leistung: KW/PS 110/150
Beladung: TS 8/8 ultraleicht angeschlossen an den Tank (750 Liter), Hochdrucklöschanlage für Schnellangriffsschlauch/ -einrichtung, Stromerzeuger, Teleskoplichtmast

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Hänger (Hörnitz)

Schlauchanhänger:
ca. 700 Meter B-Schlauch und diverse wasserführende Amaturen

Pulverlöschanhänger

 

Rettungsgassen retten Leben!

Sichere Adventszeit
Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Adventszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, mahnt der Deutsche Feuerwehrverband zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch könnten zahlreiche Feuerwehreinsätze in der dunklen Jahreszeit vermieden werden.

Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
- Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
- Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
- Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
- Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Sie sind mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend.

Quelle: http://www.feuerwehrverband.de
  
Waldbrandwarnstufe 5 - hohe Waldbrandgefahr
Die Waldbrandwarnstufe 5 ist die höchste Waldbrandwarnstufe in diesem Gebiet, da nur Laub- und Mischwälder vorkommen und keine trockenen Nadelwälder.
Wenn die Stufe 5 ausgerufen wurde, sind folgende Sachen zu beachten:

- Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden.
- Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.
- Sprengarbeiten sind verboten.
- Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.
- Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig.
- Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern.
- Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen.
- Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.
Was bei einem Notruf wichtig ist!
WAS? Was ist passiert? Schildern Sie kurz was genau passiert ist...
WO? Wo ist der Unfall? (Unfallort, Straße, Nr, Stockwerk...
WANN? Geben Sie den Zeitpunkt an
WIEVIEL? Wieviel Personen sind verletzt oder in Gefahr? Liegen lebensbedrohliche Verletzungen vor?
WER? Wer hat angerufen. Besteht eine Rückrufmöglichkeit? Warten auf Rückfragen.

Rauchmelder retten Leben! 
Da Rauch schneller ist als Feuer und bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchmelders keinen Alarm aus.


Heizen mit festen Brennstoffen
Kamin: Richtiger Kaminquerschnitt! Holen Sie bei Ihrem Schornsteinfeger einen Schornsteinbefund!
Aufstellung: Achten Sie auf richtige - kurze - Kaminrohrführung! Unter der Aschenkastentür: unbrennbarer Bodenbelag! Bei offenen Kaminen: Funkenschutzgitter!
Geeigneter Brennstoff: Sparen Sie nicht am falschen Platz! Heizen Sie nur mit dem Brennmaterial, das für Ihren Ofen geeignet ist. Die Gebrauchsanleitung sagt es Ihnen. Heizen Sie auf keinen Fall mit Resten von Spanplatten und Kunstoffverpackungen!
Asche: Füllen Sie Asche nur in unbrennbare Behälter! Auf keinen Fall heiße Asche in den Mülleimer! Beim Ausräumen des Ofens: Achtung! Es können Glutstücke herausfallen.
Rauchgase: Drosseln Sie die Luftzufuhr des Ofens nicht zu sehr! Es können Rauchgase in die Räume austreten. Sie sind lebensgefährlich.

Gasgeruch - Was tun?
Gasgeruch Bei Gasgeruch im Gebäude ist das richtige Verhalten wichtig. Türen und Fenster öffnen und für gute Belüftung sorgen Telefonhörer in Räumen mit Gasgeruch nicht abheben Kein offenes Licht, nicht rauchen, Schalter, Türglocken und Elektrogeräte nicht betätigen Gaszufuhr am Gaszähler oder notfalls an der Hauptabsperreinrichtung schließen. Bei Gasgeruch das Gebäude sofort verlassen und Gasversorgung anrufen.

Rettungswege freihalten!
Aus leidvoller Erfahrung wissen die Experten, wie groß plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, wo sie einen Rettungsteam behindern könnten. Auch sollte immer so geparkt werden, das eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge frei bleibt. Auch Hydranten an Straßen- und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen.

Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen.

Kindliches Spiel mit dem Feuer
Der Umgang mit Feuer kann verheerende Folgen haben. Kinder kennen diese Gefahren nicht. Eltern versuchen sie zu schützen, indem sie den Umgang mit Feuer rigoros verbieten. Aber was verboten ist, wird erst recht mit kindlicher Neugier oder Trotz ausprobiert und kann dann umso gefährlicher werden. So die Experten die solche fahrlässigen Brandstiftungen aus eigener, fast täglicher Erfahrung kennen.

Den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen die "Kleinen" am besten durch vorbildliches Verhalten der "Großen". Da die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder tragen, liegt es an ihnen, ihren Sprösslingen unter Aufsicht und mit altersangemessenen Methoden den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Kerzen und Feuerzeugen beizubringen. Nur so kann die notwendige Vorsicht gegenüber solchen gefährlichen Gegenständen oder Situationen rechtzeitig erlernt werden. Diese spielerisch erworbene Vorsicht ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Brände jeder Art

Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nie achtlos herumliegen, sondern so aufbewahrt sein, dass die Kleinen nicht drankommen. Auch sollte man Kinder nie zum Einkaufen von Zündhölzern schicken oder sie bei offenem Licht und Feuer unbeaufsichtigt lassen. So vermeiden Eltern, Großeltern oder Freunde die teilweise schlimmen Folgen, die das kindliche Spiel mit dem Feuer haben kann.

Tipps für den richtigen Umgang mit Handfeuerlöschern
Fast alle Feuerlöscher sind mit Schlauch ausgerüstet. Hier gelten im allgemeinen folgende Regeln:
Den Feuerlöscher aus dem Halter nehmen in die Nähe des Brandherdes bringen und auf dem Boden abstellen.
Den Feuerlöscher entsichern. Schlauch in die Hand nehmen. Achtung: Ist der Feuerlöscher aufgeladen, steht er unter 15 bar Druck. Halten Sie den Schlauch deshalb kräftig fest.
Kurz auf den Druckhebel oder den Schlagknopf drücken bzw. Handrad der CO2-Flasche aufdrehen. Ein Zischen zeigt an, dass das Druckgas in den roten Behälter strömt. Der Feuerlöscher ist jetzt "schussbereit".
Feuerlöscher aufheben. Schlauch auf den Brandherd richten.
Auf Druckhebel oder Hebel der Löschpistole drücken - das Löschpulver strömt aus. Hebel loslassen - der Löschstrahl wird abgestellt.
--------------------------------------------------------------------------------
Richtige Anwendung von Feuerlöschern:
Feuer in Windrichtung angreifen.
Von vorne nach hinten und von unten nach oben löschen.
Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
Nicht hintereinander löschen sondern mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen.
Vorsicht vor Wiederentzündung - Glutnester immer mit Wasser nachlöschen.
Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen, sondern neu füllen lassen.

Waldbrandgefahren
Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und offenes Feuer strikt verboten!

Anhaltendes schönes Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt; dadurch trocknen Sonne und Wind die Bodenvegetation schnell aus. Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft in dieser Jahreszeit sehr schnell.

Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben könnten wie Brenngläser wirken. Grillen im Wald und im Waldrandbereich ist wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.

Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

Blaulicht und Martinshorn
Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen- was Sie darüber wissen müssen Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist sofort freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren. Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über Sondersignal wissen...

Einsatzfahrzeug im Spiegel: Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?

Richtig Reagieren: Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt. Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?). Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker. Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).

Auf der Autobahn Auf der Autobahn gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn. Übrigens: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe.

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal? "Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden, müssen Blaulichter und Martinshorn vom Anfang bis zum Ende der Fahrt eingeschaltet sein.

Grillen - Was sollte man alles beachten?
Was es beim Grillen zu beachten gibt... Grillen im Freien, sei es im eigenen Garten oder an einem der zahlreichen öffentlichen Grillplätze, ist ein beliebtes, gemütliches Sommervergnügen. Damit es auch so bleibt und nicht zu einer Gefahr wird, sollten einige Regeln beachtet werden. Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen sicheren Stand des Gerätes und halten Sie ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien. Halten Sie genügend Abstand zum Essplatz Halten Sie Kinder vom Grill fern. Verwenden Sie stets nur handelsübliche Grillzünder, keinesfalls "Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus. Da beide Flüssigkeiten ab einer Temperatur von 20 Grad zunehmend schnell verdampfen und dieses Gemisch ist höchst brennbar ist, stehen Sie beim Anzünden plötzlich mitten in einer Dampfwolke, die blitzartig brennt. Schwere Verbrennungen sind die Folge. Spritzen Sie niemals aus einer Flasche brennbare Flüssigkeiten in den Grill. Durch Rückzündung entflammt deren Inhalt sofort. Auch hier sind schwere Verbrennungen die Folge. Sollte es beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung. Abtropfendes Fett in die Grillkohle kann zu Flammbildungen führen und dabei sogar das Grillgut entzünden - fangen Sie es in speziellen Auffangschallen auf. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie stets geeignetes Löschgerät (z.B. Feuerlöscher, gefüllter Wassereimer) bereitstellen. Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich. Grillen Sie nie in einem Raum, in dem keine Zu- und Abluftmöglichkeit besteht. Sauerstoffentzug und Kohlenmonoxidbildung bedeuten Erstickungs- und Vergiftungsgefahr. Vergewissern Sie sich, dass keine Glut vom Wind verweht wird - im Hochsommer besteht höchste Waldbrandgefahr. Löschen Sie die Glut nach dem Grillen mit Wasser ab.

Fahrzeuge und Technik der Ortsfeuerwehr Bertsdorf

TSF - W/Z (Bertsdorf)

Funkkennung: Florian Bertsdorf 11-46-1
Standort: Bertsdorf
Fahrgestell: Mercedes Benz 816 D
Aufbau: Ziegler
Baujahr: 2013
Leistung: KW/PS 110/150
Beladung: Lichtmast, Türöffnungswerkzeug, Trennschleifer, Motorsäge, Schornsteinkehrgerät, Tauchpumpe, Stromerzeuger 9,5 KW, Beleuchtungssatz, Nasssauger

TLF 16/45 W (Bertsdorf)

Funkkennung: Florian Bertsdorf 11-26-1
Standort: Bertsdorf
Fahrgestell: Mercedes Benz 
Aufbau: Metz
Baujahr: 1994
Beladung: Motorsäge, Stromerzeuger, Beleuchtungssatz

 


Hänger (Bertsdorf)

Schlauchanhänger:
ca. 700 Meter B-Schlauch und diverse wasserführende Amaturen


 

 



Ehemalige Fahrzeuge und Technik der Ortsfeuerwehr Bertsdorf

IMG 20190403 172401

Gerätewagen Nachschub - Robur (Bertsdorf)

Funkkennung: Florian Bertsdorf 11-59-1
Standort: Bertsdorf
Fahrgestell: Robur LO 2002 A
Aufbau: VEB Löschgerätewerk Görlitz
Baujahr: 1981
Leistung: KW/PS 55/75
Beladung: Vorbaupumpe, Lichtmast, Stromerzeuger, TS 8 Ziegler- Ultraleicht, Ausrüstung technische Hilfeleistung Hochwasser

Seit 2020 nicht mehr als Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr, Verbleibt als kommunales Fahrzeug im Bauhof der Gemeinde.

Dienstplan der Jugendfeuerwehr

2020/2021

Datum Zeit Thema Ort
10.09.2020 17.00 - 18.30 Uhr Fahrzeug- und Gerätekunde Bertsdorf
23.09.2020 17.00 - 18.30 Uhr Grundübung nach FwDV3 Bertsdorf
07.10.2020 17.00 - 18.30 Uhr Orts- und Kartenkunde/ Hydranten Bertsdorf
04.11.2020 17.00 - 18.30 Uhr Ausleuchten Einsatzstelle Bertsdorf
18.11.2020 17.00 - 18.30 Uhr Allgemeine Jugenarbeit Bertsdorf
Dezember   Kinotag (unter Vorbehalt) Zittau
02.12.2020 17.00 - 18.30 Uhr Erste Hilfe Bertsdorf
16.12.2020 17.00 - 18.30 Uhr Jahresabschluß Winter Bertsdorf
       
2021      
       
06.01.2021 17.00 - 18.30 Uhr Arbeitsschutzbelehrung Bertsdorf
20.01.2021 17.00 - 18.30 Uhr Funk - Theorie und Praxis Bertsdorf
03.02.2021 17.00 - 18.30 Uhr Allgemeine Jugendarbeit Bertsdorf
03.03.2021 17.00 - 18.30 Uhr Brennen und Löschen Bertsdorf
17.03.2021 17.00 - 18.30 Uhr Fahrzeug- und Gerätekunde Bertsdorf
31.03.2021 17.00 - 18.30 Uhr Dienstsport Bertsdorf
14.04.2021 17.00 - 18.30 Uhr Arbeitseinsatz Agrargenossenschaft Bertsdorf
30.04.2021 19.00 - 21.00 Uhr Hexenfeuer Bertsdorf
12.05.2021 17.00 - 18.30 Uhr Grundübung nach FwDV3 Bertsdorf
26.05.2021 17.00 - 18.30 Uhr Übung Gebirgsgemeinden Bertsdorf
09.06.2021 17.00 - 18.30 Uhr Allgemeine Jugendarbeit Bertsdorf
23.06.2021 17.00 - 18.30 Uhr Technische Hilfelesitung Bertsdorf
07.07.2021 17.00 - 18.30 Uhr Wasserförderung praktisch Bertsdorf
21.07.2021 17.00 - 18.30 Uhr Jahresabschluss Sommer Bertsdorf



Änderungen vorbehalten

Die Mitglieder der JFW Bertsdorf-Hörnitz werden darauf hingewiesen, zum Dienst pünktlich zu erscheinen.
Bei fernbleiben hat sich das Mitglied beim Jugendwart zu entschuldigen.

- Dienstplan 2020/2021 downloaden (PDF-Datei) -

Neue Mitglieder werden immer gern gesehen.